Hundeführerschein 1-2 - OG Goslar e.V. Schäferhundverein

Ortsgruppe Goslar e.V.
Direkt zum Seiteninhalt
Bei uns im Verein machen wir Sie und Ihren Liebling FIT für den Hundeführerschein

Informationen für Hundehalter
Niedersächsischer Hundeführerschein bzw. Sachkundenachweis
Ob D.O.Q.-Test, Sachkundenachweis, Hundehalterprüfung, der neue Hundeführerschein in Niedersachsen hat eine Menge Namensvettern. Aber eins ist Gesetz geworden. Ob Ersthundehalter oder Wiedereinsteiger. In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und Hundehalter seit Juli 2013 eine Befähigung oder Sachkunde zum Zwecke der Hundehaltung nachweisen.
Im nachfolgenden Text können Sie erfahren ob Sie betroffen sind und wie die Sachkundeprüfung gestaltet ist.
Die Hundehalterprüfung in Niedersachsen
Wenn die Entscheidung fällt und ein Hund aufgenommen werden soll, müssen in Niedersachsen rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Diese sind im niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in der augenblicklichen Fassung vom 26.05.2011 zu finden.
Folgende Auflagen sind für jede Halterin und jeden Halter verpflichtend:
  • Eine Hunde-Haftpflichtversicherung,
  • einen Mikrochip zur Identifikation für Hunde die älter als 6 Monate sind,
  • Anmeldung im zentralen Register,
  • Sachkundig zu sein.
Die Voraussetzung »Sachkundig« zu sein ist erfüllt, wenn die vom Gesetzgeber gestellten Bedingungen im niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden erfüllt sind. Die  wohl am häufigsten zutreffenden Merkmale einer Sachkunde bezüglich Hundehaltung werden sein:
Sachkundig ist wer nachweislich,
  • Innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,
  • Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist,
  • Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,
  • eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist.
Weitere Merkmale sind im NHundG §3 Satz 6 aufgeführt.
Wenn Sie also einen Hund neu anmelden wollen und und Sie ihre Sachkunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachweisen können, müssen Sie den Sachkundenachweis in Form einer theoretischen und praktischen Prüfung absolvieren. Zu beachten ist das die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen ist.
Bedingungen zur Prüfung zum neuen niedersächsischen Hundeführerschein - niedersächsischer Sachkundenachweis.
Die Prüfung beinhaltet 35 Fragen (je 7 zufällig ausgewählte Fragen aus 5 Kategorien).
Zeit für die Bearbeitung: 45 min.
Pro Frage gibt es immer 4 Antwortmöglichkeiten. Es ist immer genau eine Antwort richtig.
Die Prüfung gilt als Bestanden wenn:
insgesamt mindestens 70% der Fragen (25 von 35) und
aus jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) korrekt beantwortet wurden.
Die Inhalte zum neuen niedersächsischen Hundeführerschein bzw. Sachkundeprüfung gliedern sich in etwa wie folgend:
  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Beachtung des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Hundeverordnung, der Straßenverkehrsordnung und dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
  • Das Sozialverhalten von Hunden, Grundkenntnisse der Verhaltensweisen, Kommunikation, verschiedenen Formen der Aggressionen sowie deren Bewältigung und Kenntnisse des Ausdrucksverhaltens.
  • Bewältigung von Alltagssituationen, Gefahrensituationen richtig einschätzen und begegnen können.
  • Allgemeiner Umgang mit Hunden, Erziehung und Ausbildung, Entwicklungsphasen vom Welpen zum erwachsenen Hund, Fortpflanzung.
Adresse
Deutscher Schäferhundeverein e.V. - OG Goslar e.V.
Schützenallee
38644 Goslar
Kontakt
Telefon 0 53 21 / 33 09 47
Fax 0 53 21 / 33 06 59
Email detlef_timme@og-goslar.de
aktueller Stand 10.09.2024
Zurück zum Seiteninhalt